Urteil des LG Bochum vom 15.12.2008 „Keine Verpflichtung des Geschädigten zum Abwarten eines höheren Restwertangebots der gegnerischen Versicherung“

Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, die gegnerische Versicherung über einen Verkauf des beschädigten Unfallfahrzeugs zu informieren und ein Restwertangebot abzuwarten, wenn er die Höhe des Restwertes des Unfallfahrzeugs von einem Sachverständigen mittels Gutachten anhand des regionalen Marktes ermittelt hat. Aus den Gründen: …Der Geschädigte ist Herr des Restitutionsgeschehens. Er darf sich auf das Gutachten eines … Urteil des LG Bochum vom 15.12.2008 „Keine Verpflichtung des Geschädigten zum Abwarten eines höheren Restwertangebots der gegnerischen Versicherung“ weiterlesen